Sehr geehrte Damen und Herren,

 

viele Betriebe haben in den vergangenen Tagen darauf hingewiesen, dass die Kreditvergabe

im Rahmen der Coronakrise trotz der 80 %-Besicherung durch die KfW teilweise kompliziert

ist, da für das verbleibende Restrisiko die Bereitschaft der Geschäftsbanken vorliegen muss,

den Kredit unter diesen Bedingungen auszureichen.

 

Je nach Unternehmen kam es hierbei zu längeren Verhandlungen und Prüfverfahren sowie

unter Umständen zu einer Ablehnung, wenn die üblichen Sicherheiten für den von der KfW

nicht besicherten Teil nicht erbracht werden konnten.

 

Die Bundesregierung hat u.a.a. auf Drängen des Handwerks nunmehr regiert. Dazu dürfen wir

nachfolgend ein Schreiben unserer vogtländischen Bundestagsabgeordneten, Frau Magwas,

veröffentlichen. Wir bitten um Kenntnisnahme!

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Ihre Kreishandwerkerschaft Vogtland

 

Schreiben unserer vogtländischen Bundestagsabgeordneten Frau Magwas

Beschluss - Eckpunkte zum KfW-Sonderprogramm

Bitte kontaktieren Sie uns bei Bedarf über

Telefon: 03 74 67 / 66 84 01,

Fax:       03 74 67/ 66 84 02

oder per Mail

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Bitte haben Sie Verständnis, dass die Geschäftsstelle bis auf weiteres wegen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen und den hierzu erlassenen landesrechtlichen Verfügungen

für den Besucherverkehr geschlossen bleibt.

Für Selbständige, Angehörige in Freien Berufen und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (bezogen auf Vollzeitäquivalent – VZÄ) besteht ab sofort die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung auf dem Postweg!

Unter dem Aspekt, dass die elektronischen Systeme wegen der hohen Eingangszahlen zeitweise überlastet sind und viele Unternehmen es nicht ständig neu versuchen können, sicher eine gute Lösung.

Das Antragsformular finden Sie im Anhang zum Download.

Im Falle des Ausbruchs einer Pandemie kann die zuständige Behörde diverse Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) treffen. Hervorzuheben sind dabei die Quarantäne und das berufliche Tätigkeitsverbot gemäß §§ 30, 31 IfSG.

Gemäß § 56 Abs. 1 IfSG erhält derjenige, der als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 IfSG beruflichen Tätigkeitsverboten unterliegt oder unterworfen ist und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, eine Entschädigung in Geld. Das gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert werden (Quarantäne), bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Maßnahmen nicht befolgen können. Hinsichtlich der einzelnen Begriffsbestimmungen wird auf § 2 IfSG verwiesen.

Die Entschädigung erfolgt in Höhe des Krankengeldes, das auch die gesetzliche Krankenkasse zahlen würde. Das sind 70 Prozent des Bruttogehalts, aber nicht mehr als 90 % des Nettogehalts. Zudem ist die Summe auf 109,38 Euro pro Tag gedeckelt (Stand 2020).

Gemäß § 56 Abs. 5 IfSG hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, jedoch längstens für sechs Wochen die Entschädigung anstelle der zuständigen Behörde auszuzahlen. Der Arbeitgeber hat dann gegen die Behörde einen Erstattungsanspruch gemäß § 56 Abs. 5 IfSG. Der Antrag ist gemäß § 56 Abs. 11 IfSG innerhalb von drei Wochen nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung geltend zu machen. Gemäß § 56 Abs. 12 IfSG ist dem Arbeitgeber ein Vorschuss zu gewähren.

 

Entsprechende Anträge sind für Betriebe mit Sitz im Freistaat Sachsen zu richten an:

Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Telefon: 0371/532 – 1223 – Ansprechpartnerin: Frau Claudia Gläser

www.lds.sachsen.de – Hier finden Sie weitere Informationen und Hinweise!

 

Die Antragsformulare finden Sie im Nachgang zum Herunterladen!

- Antrag auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz

- Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen

Rückwirkend zum 01.03.2020 wird der Zugang zum Kurzarbeitergeld (KuG) erleichtert. Die Bundesregierung hat ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, dem Bundestag und Bundesrat bereits zugestimmt haben.

Danach müssen nur noch 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sein, wenn Kurzarbeit beantragt werden soll.

Nach Verlautbarungen aus dem Arbeitsministerium soll in Unternehmen, die mit Arbeitszeitkonten arbeiten, nicht darauf bestanden werden, dass diese bis in den maximalen Negativsaldo gefahren werden müssen, ehe Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden kann.

 

Zum Verfahren

Zur Einführung von Kurzarbeit muss diese zunächst bei der Bundesagentur für Arbeit (zuständig ist die örtliche Dienststelle) angezeigt werden. Diese Anzeige muss bis zum jeweiligen Monatsende bei der örtlich zuständigen Agentur eingegangen sein. In Betrieben ohne Betriebsrat muss der Arbeitgeber von jedem einzelnen betroffenen Arbeitnehmer die Zustimmung einholen. Aus Nachweisgründen sollte dies schriftlich dokumentiert werden. Findet sich in den Arbeitsverträgen eine entsprechende Regelung für die Anordnung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber kann die Einzelzustimmung entfallen. (Hinweis: In den Vordrucken der Kreishandwerkerschaft ist eine entsprechende Formulierung eingearbeitet)

Nach der Anzeige kann dann der KuG-Leistungsantrag bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden.

 

Nachfolgend die zwei Vordrucke der Bundesagentur zum Download:

1. Antrag über Arbeitsausfall

2. Antrag auf Kurarbeitergeld (Kug) - Leistungsantrag

    Kug-Abrechnungsliste - Anlage zum Leistungsantrag

Weitere Informationen für den Arbeitgeber erhalten Sie über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit - https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen

Am 27.01.2020 tagte die Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft in den Räumen der Metall eG in Auerbach.

Kreishandwerksmeister Mario Kahl zog in seinem Bericht eine Bilanz über die Arbeit der Kreishandwerkerschaft in den letzten 5 Jahren. Er dankte allen Ehrenamtsträgern in den Innungen und der Kreishandwerkerschaft für die konstruktive Zusammenarbeit, die er in seiner Arbeit als Kreishandwerksmeister schätzen gelernt habe.

 

Auf der Tagesordnung standen u.a. die Neuwahlen des Kreishandwerksmeisters sowie seiner Stellvertreter und des Vorstandes ebenso wie des Rechnungsprüfungsausschusses.

Herr Mario Kahl wurde als Kreishandwerksmeister bestätigt. Zu seinen Stellvertretern wurden Glasermeister Jürgen Putscher aus Treuen und Elektroinstallationsmeister Thomas Enders aus Rodewisch gewählt.

 

In den Vorstand der Kreishandwerkerschaft Vogtland wurden folgende Personen gewählt:

Roland Fuhrmann
Tischlermeister aus Plauen

Harald Hegner
Malermeister aus Großfriesen

Reiner Heinze
Malermeister aus Beerheide

Uwe Helm
Bäckermeister aus Schöneck

Rainer Heyn
Heyn Feuerschutz aus Rodewisch

Patricia Krämer
Baugeschäft Otto Wolf aus Wildenau

Uwe Lang
Raumausstattermeister aus Plauen

Steffen Meinel
Wünsche Zupfinstrumentenbau KG Markneukirchen

Jörg Tiepmar
Friseurmeister aus Rodewisch

 

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:

Herr Andreas Hellinger
ROHEMA Markneukirchen

Herr Dietmar Meinel
Elektro-Fischer aus Zwota

Herr Roman Wunderlich
Bäckermeister aus Oelsnitz

 

Somit wurden alle satzungsgemäßen Wahlen der Handwerksorganisation des Vogtlandkreises für die neue Wahlperiode ordnungsgemäß abgeschlossen.

Wir verabschieden aus dem Vorstand: Elektroingenieur Peter Seidel, Friseurmeisterin Yvonne Blobner, Friseurmeister Joachim Tiepmar und Bäckermeister Roman Wunderlich.

Kreishandwerksmeister Mario Kahl bedankte sich für die langjährige Ehrenamtstätigkeit und wünschte alles Gute.

 

2020-01-27 MV KHV - neuer Vorstand (2).jpg                                                                                 2020 01 27 MV KHV   Verabschiedung (1)                               

Vorstandsmitglieder der Kreishandwerkerschaft Vogtland (hier im Bild v.l.):                                                      Mit einem kleinen Präsent dankten wir Yvonne Blobner, Joachim Tiepmar, Roman Wunderlich

Rainer Heyn, Roland Fuhrmann, Uwe Lang, Mario Kahl, Reiner Heinze,                                                          und Peter Seidel (v.l.) für ihren ehrenamtlichen Einsatz im Vorstand

Thomas Enders, Jörg Tiepmar, Uwe Helm, Harald Hegner, Steffen Meinel