Im Falle des Ausbruchs einer Pandemie kann die zuständige Behörde diverse Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) treffen. Hervorzuheben sind dabei die Quarantäne und das berufliche Tätigkeitsverbot gemäß §§ 30, 31 IfSG.

Gemäß § 56 Abs. 1 IfSG erhält derjenige, der als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 IfSG beruflichen Tätigkeitsverboten unterliegt oder unterworfen ist und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, eine Entschädigung in Geld. Das gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert werden (Quarantäne), bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Maßnahmen nicht befolgen können. Hinsichtlich der einzelnen Begriffsbestimmungen wird auf § 2 IfSG verwiesen.

Die Entschädigung erfolgt in Höhe des Krankengeldes, das auch die gesetzliche Krankenkasse zahlen würde. Das sind 70 Prozent des Bruttogehalts, aber nicht mehr als 90 % des Nettogehalts. Zudem ist die Summe auf 109,38 Euro pro Tag gedeckelt (Stand 2020).

Gemäß § 56 Abs. 5 IfSG hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, jedoch längstens für sechs Wochen die Entschädigung anstelle der zuständigen Behörde auszuzahlen. Der Arbeitgeber hat dann gegen die Behörde einen Erstattungsanspruch gemäß § 56 Abs. 5 IfSG. Der Antrag ist gemäß § 56 Abs. 11 IfSG innerhalb von drei Wochen nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung geltend zu machen. Gemäß § 56 Abs. 12 IfSG ist dem Arbeitgeber ein Vorschuss zu gewähren.

 

Entsprechende Anträge sind für Betriebe mit Sitz im Freistaat Sachsen zu richten an:

Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Telefon: 0371/532 – 1223 – Ansprechpartnerin: Frau Claudia Gläser

www.lds.sachsen.de – Hier finden Sie weitere Informationen und Hinweise!

 

Die Antragsformulare finden Sie im Nachgang zum Herunterladen!

- Antrag auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz

- Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen